allgemeinen
Geschäftsbedingungen
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung der AGB
Für sämtliche Leistungen der Goosebumps GmbH gelten die nachstehenden Ausführungen ausdrücklich als allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner werden nur dann Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien und der Zusammenarbeit derselben, wenn sie von der Goosebumps GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Die Annahme eines Angebotes der Goosebumps GmbH gilt ausdrücklich als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen der Goosebumps GmbH und deren Vertragspartnern kommen regelmäßig durch schriftliche Auftragsbestätigung des jeweiligen Kunden zustande.
Soweit die Goosebumps GmbH Dritte für die Durchführung ihrer Aufträge beauftragt, so stellt sie der Kunde von Ansprüchen dieser Dritter frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde der Goosebumps GmbH trägt sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen im Rahmen der Auftragserfüllung. Die Goosebumps GmbH hat ihren Kunden diese Kosten nachzuweisen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Angebote der Goosebumps GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, Teilzahlungen anzufordern, soweit diese Bestandteil des Angebotes sind.
Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber nicht vorhersehbare Mehraufwendungen sind vom Kunden gesondert auf Abrechnung der Goosebumps GmbH zu bezahlen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, im Falle einer ausbleibenden Zahlung nach
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
4. Verpflichtung zur Mitwirkung
Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die Goosebumps GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch das zeitnahe Zurverfügungstellen von notwendigen Informationen, Daten, Logos etc.
Auf Anfrage verpflichtet sich der Auftraggeber, einen konkreten Ansprechpartner für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Die vorgenannte Verpflichtung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
5. Gefahrübergang / Abnahme
Soweit der Auftraggeber vor Beginn einer Veranstaltung Mängel nicht gerügt hat, gilt der Beginn der Veranstaltung als jeweilige Abnahme der Leistung der Goosebumps GmbH.
Geringfügige Mängel, die die Auftragserfüllung der Goosebumps GmbH nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Durch die Goosebumps GmbH erbrachte Planungen gelten eine Woche, nachdem sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, als abgenommen.
Soweit Leistungen durch die Goosebumps GmbH aus Gründen, die dieselbe nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können, so geht die Verantwortung am Tage der Erbringung der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Leistung der Goosebumps GmbH gilt damit als erfüllt.
Soweit ein Auftraggeber eine Abnahme ohne wichtigen Grund verweigert bzw. nicht erklärt oder ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgerecht nachkommt, so wird die Goosebumps GmbH nach angemessener Nachfristsetzung von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei und kann entsprechenden Schadenersatz verlangen.
6. Kündigung
Soweit ein Auftraggeber der Goosebumps GmbH einen Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt, erhält die Goosebumps GmbH die vereinbarte Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören auch Verpflichtungen, die die Goosebumps GmbH gegenüber Dritten eingegangen ist und zu erfüllen hat, unabhängig von der Frage, ob diese Leistungen bereits erbracht worden sind.
Hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass 40 % der vereinbarten Zahlung pauschaliert für diese Leistungen vom Angebotspreis in Abzug zu bringen sind. Dieser Zahlungsanspruch ist sofort zur Zahlung fällig.
Der Goosebumps GmbH steht es frei, gegebenenfalls höheren Schadenersatz konkret nachzuweisen und diesen dann geltend zu machen.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis ihrerseits aus wichtigem Grund zu kündigen. Dieser liegt insbesondere bei einer unterlassenen Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden vor, soweit der Auftrag trotz angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung gelten die vorgenannten Regelungen zur Kündigung des Auftraggebers entsprechend.
Soweit Veranstaltungen wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, wird die Goosebumps GmbH von der diesbezüglichen Haftung freigestellt.
7. Gewährleistung
Soweit die Goosebumps GmbH Leistungen erbracht hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Leistung unverzüglich auf mögliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen. Soweit sich Mängel erst später zeigen, sind diese spätestens drei Werktage nach Kenntnis anzuzeigen.
Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Waren oder Leistungen der Goosebumps GmbH weiterverarbeitet oder anderweitig über sie verfügt.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, Nachbesserungen auch bei berechtigten Mängeln zu verweigern, soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bestehen nur dann, wenn eine Verletzung der Nachbesserungsverpflichtung seitens der Goosebumps GmbH auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber der Goosebumps GmbH scheiden aus, soweit sie lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder sonstiger Rechte der Auftraggeber. Hierzu zählen auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche des Auftraggebers aus angezeigten Mängeln verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9. Schutzrechte
Soweit durch die Leistungen der Goosebumps GmbH Schutzrechte entstehen, wie Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz oder Patentrechte, so verbleiben diese, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Goosebumps GmbH.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Nutzung dieser Rechte ausschließlich in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang berechtigt.
Der Auftraggeber gestattet der Goosebumps GmbH ausdrücklich, auf die von ihr erbrachten Leistungen zu Werbezwecken auf ihrer Homepage oder auch in anderen Medien hinzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen bzw. Liefergegenstände der Goosebumps GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum der Goosebumps GmbH.
Auch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
11. Aufbewahrungspflicht
Die Goosebumps GmbH bewahrt Unterlagen der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten auf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Originalunterlagen Duplikate herzustellen.
Soweit der Auftraggeber Herausgabeansprüche geltend macht, verjähren diese nach Ablauf der oben genannten Frist.
12. Abtretung und Aufrechnung
Nutzungsrechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Goosebumps GmbH übertragbar.
Aufrechnungen können durch den Auftraggeber gegenüber der Goosebumps GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.
13. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es besteht Einigkeit darüber, dass Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche zwischen den Parteien des Vertrages ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Goosebumps GmbH ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht. Die unwirksame Vertragsbedingung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
15. Änderungen / Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Verträge, soweit diese zu einer Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen führen, sowie etwaige Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dies betrifft insbesondere auch die Änderung oder den Ausschluss dieses Schriftformerfordernisses.
1. Einbeziehung der AGB
Für sämtliche Leistungen der Goosebumps GmbH gelten die nachstehenden Ausführungen ausdrücklich als allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner werden nur dann Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien und der Zusammenarbeit derselben, wenn sie von der Goosebumps GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Die Annahme eines Angebotes der Goosebumps GmbH gilt ausdrücklich als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen der Goosebumps GmbH und deren Vertragspartnern kommen regelmäßig durch schriftliche Auftragsbestätigung des jeweiligen Kunden zustande.
Soweit die Goosebumps GmbH Dritte für die Durchführung ihrer Aufträge beauftragt, so stellt sie der Kunde von Ansprüchen dieser Dritter frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde der Goosebumps GmbH trägt sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen im Rahmen der Auftragserfüllung. Die Goosebumps GmbH hat ihren Kunden diese Kosten nachzuweisen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Angebote der Goosebumps GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, Teilzahlungen anzufordern, soweit diese Bestandteil des Angebotes sind.
Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber nicht vorhersehbare Mehraufwendungen sind vom Kunden gesondert auf Abrechnung der Goosebumps GmbH zu bezahlen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, im Falle einer ausbleibenden Zahlung nach
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
4. Verpflichtung zur Mitwirkung
Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die Goosebumps GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch das zeitnahe Zurverfügungstellen von notwendigen Informationen, Daten, Logos etc.
Auf Anfrage verpflichtet sich der Auftraggeber, einen konkreten Ansprechpartner für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Die vorgenannte Verpflichtung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
5. Gefahrübergang / Abnahme
Soweit der Auftraggeber vor Beginn einer Veranstaltung Mängel nicht gerügt hat, gilt der Beginn der Veranstaltung als jeweilige Abnahme der Leistung der Goosebumps GmbH.
Geringfügige Mängel, die die Auftragserfüllung der Goosebumps GmbH nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Durch die Goosebumps GmbH erbrachte Planungen gelten eine Woche, nachdem sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, als abgenommen.
Soweit Leistungen durch die Goosebumps GmbH aus Gründen, die dieselbe nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können, so geht die Verantwortung am Tage der Erbringung der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Leistung der Goosebumps GmbH gilt damit als erfüllt.
Soweit ein Auftraggeber eine Abnahme ohne wichtigen Grund verweigert bzw. nicht erklärt oder ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgerecht nachkommt, so wird die Goosebumps GmbH nach angemessener Nachfristsetzung von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei und kann entsprechenden Schadenersatz verlangen.
6. Kündigung
Soweit ein Auftraggeber der Goosebumps GmbH einen Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt, erhält die Goosebumps GmbH die vereinbarte Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören auch Verpflichtungen, die die Goosebumps GmbH gegenüber Dritten eingegangen ist und zu erfüllen hat, unabhängig von der Frage, ob diese Leistungen bereits erbracht worden sind.
Hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass 40 % der vereinbarten Zahlung pauschaliert für diese Leistungen vom Angebotspreis in Abzug zu bringen sind. Dieser Zahlungsanspruch ist sofort zur Zahlung fällig.
Der Goosebumps GmbH steht es frei, gegebenenfalls höheren Schadenersatz konkret nachzuweisen und diesen dann geltend zu machen.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis ihrerseits aus wichtigem Grund zu kündigen. Dieser liegt insbesondere bei einer unterlassenen Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden vor, soweit der Auftrag trotz angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung gelten die vorgenannten Regelungen zur Kündigung des Auftraggebers entsprechend.
Soweit Veranstaltungen wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, wird die Goosebumps GmbH von der diesbezüglichen Haftung freigestellt.
7. Gewährleistung
Soweit die Goosebumps GmbH Leistungen erbracht hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Leistung unverzüglich auf mögliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen. Soweit sich Mängel erst später zeigen, sind diese spätestens drei Werktage nach Kenntnis anzuzeigen.
Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Waren oder Leistungen der Goosebumps GmbH weiterverarbeitet oder anderweitig über sie verfügt.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, Nachbesserungen auch bei berechtigten Mängeln zu verweigern, soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bestehen nur dann, wenn eine Verletzung der Nachbesserungsverpflichtung seitens der Goosebumps GmbH auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber der Goosebumps GmbH scheiden aus, soweit sie lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder sonstiger Rechte der Auftraggeber. Hierzu zählen auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche des Auftraggebers aus angezeigten Mängeln verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9. Schutzrechte
Soweit durch die Leistungen der Goosebumps GmbH Schutzrechte entstehen, wie Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz oder Patentrechte, so verbleiben diese, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Goosebumps GmbH.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Nutzung dieser Rechte ausschließlich in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang berechtigt.
Der Auftraggeber gestattet der Goosebumps GmbH ausdrücklich, auf die von ihr erbrachten Leistungen zu Werbezwecken auf ihrer Homepage oder auch in anderen Medien hinzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen bzw. Liefergegenstände der Goosebumps GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum der Goosebumps GmbH.
Auch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
11. Aufbewahrungspflicht
Die Goosebumps GmbH bewahrt Unterlagen der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten auf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Originalunterlagen Duplikate herzustellen.
Soweit der Auftraggeber Herausgabeansprüche geltend macht, verjähren diese nach Ablauf der oben genannten Frist.
12. Abtretung und Aufrechnung
Nutzungsrechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Goosebumps GmbH übertragbar.
Aufrechnungen können durch den Auftraggeber gegenüber der Goosebumps GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.
13. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es besteht Einigkeit darüber, dass Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche zwischen den Parteien des Vertrages ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Goosebumps GmbH ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht. Die unwirksame Vertragsbedingung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
15. Änderungen / Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Verträge, soweit diese zu einer Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen führen, sowie etwaige Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dies betrifft insbesondere auch die Änderung oder den Ausschluss dieses Schriftformerfordernisses.