allgemeinen
Geschäftsbedingungen

allgemeinen
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und B2B-Klausel

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Goosebumps GmbH, Kirchensteig 1, 91093 Heßdorf, HRB 21616, Amtsgericht Fürth – nachfolgend „Goosebumps“ genannt – und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), über

1.     die Erbringung von Dienstleistungen und Werken im Bereich Content-Produktion (insb. Social-Media-Content, Video, Foto), Social-Media-Management, Webdesign/-entwicklung sowie

2.     die Vermietung bzw. Überlassung von Geräten, Technik oder sonstigen Gegenständen (nachfolgend „Miet-/Leihgegenstände“).

(2)   Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Goosebumps auf Grundlage dieser AGB nicht.

(3)   Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Goosebumps ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt. Schweigen auf vom Kunden übersandte AGB gilt nicht als Zustimmung.

(4)   Die Annahme eines Angebots von Goosebumps oder die Inanspruchnahme von Leistungen von Goosebumps gilt als Anerkennung dieser AGB.

(5)   Soweit zwischen Goosebumps und dem Kunden Individualverträge (z. B. Social-Media-Rahmenvertrag, Video- oder Web-Werkvertrag oder Mietvertrag) geschlossen werden, gehen deren Regelungen den Bestimmungen dieser AGB vor. Im Übrigen ergänzen die AGB die Individualverträge.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)   Verträge zwischen Goosebumps und dem Kunden kommen regelmäßig durch

1.     schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Kunden auf Basis eines Angebots von Goosebumps oder

2.     die sonstige ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

(2)   Soweit Goosebumps zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer oder Zulieferer) einsetzt, stellt der Kunde Goosebumps von Ansprüchen dieser Dritten frei, soweit diese auf Informationen, Materialien oder Anweisungen beruhen, die der Kunde Goosebumps zur Verfügung gestellt hat und sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3)   Der Kunde trägt sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung entstehenden Auslagen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Spesenkosten), sofern nichts anderes vereinbart ist. Goosebumps weist diese Kosten dem Kunden nach.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen und Mehrleistungen

(1)   Art und Umfang der von Goosebumps zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag, dem Angebot und etwaigen Leistungsbeschreibungen (z. B. Paketbeschreibungen im Social-Media-Rahmenvertrag).

(2)   Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach den bei Goosebumps üblichen Stundensätzen bzw. Pauschalen vergütet.

(3)   Goosebumps ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn

1.     die Teilleistung für den Kunden sinnvoll nutzbar ist und

2.     dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten oder Nachteile entstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1)   Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (z. B. zu Social-Media-Accounts), Freigaben sowie Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2)   Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Abstimmungen, Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung steht. Änderungen des Ansprechpartners teilt der Kunde unverzüglich mit.

(3)   Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwendungen von Goosebumps, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, kann Goosebumps dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

(4)   Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Goosebumps zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. In diesem Fall gelten die Vergütungsregelungen zur Kündigung des Kunden entsprechend.

§ 5 Abnahme, Abnahmefiktion und Korrekturschleifen

(1)   Soweit Goosebumps werkvertragliche Leistungen schuldet (z. B. fertiggestellte Videos, Reels, Websites), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

(2)   Goosebumps kann dem Kunden die Abnahme durch Vorlage der Arbeitsergebnisse (z. B. Bereitstellung in Frame.io oder Übergabe von Zugängen zur Website) anbieten. Der Kunde prüft die Leistungen unverzüglich und erklärt die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist.

(3)   Reagiert der Kunde auf ein Abnahmeangebot oder bereitgestellte Inhalte nicht innerhalb von 14 Ka-lendertagen und benennt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion), sofern der Kunde hierauf in geeigneter Form hingewiesen wurde.

(4)   Soweit nicht im Individualvertrag anders geregelt, ist pro Werk/Video/Reel eine Korrekturschleife im vereinbarten Honorar enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung sämtlicher Änderungswünsche des Kunden zu einer Fassung. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung vergütet.

(5)   Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)   Die Vergütung von Goosebumps ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Individualvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ange-geben.

(2)   Mangels abweichender Vereinbarung ist die Vergütung

1.     bei Retainer-Verträgen (z. B. Social Media) monatlich im Voraus

2.     bei Projektverträgen nach den vereinbarten Abschlags- und Schlusszahlungen zur Zahlung fällig.

(3)   Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(4)   Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Goosebumps berechtigt,

1.     Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,

2.     weitere Leistungen zurückzuhalten und

3.     nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die Leistungserbringung einzustellen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 7 Kündigung, Stornierung und Ausfallhonorar

(1)   Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Individualvertrag (z. B. Social-Media-Rahmenvertrag).

(2)   Der Kunde kann laufende Projekte oder vereinbarte Termine (z. B. Drehtage oder Veranstaltungen) stornieren. In diesem Fall ist Goosebumps berechtigt, ein pauschales Ausfallhonorar zu verlangen. Soweit im Individualvertrag nichts anderes geregelt ist, gilt:

1.     Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Nettovergütung,

2.     Stornierung weniger als 14 Kalendertage, aber mindestens 48 Stunden vor dem Termin: 50 %,

3.     Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 75 %.

(3)   Den Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4)   Goosebumps ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei

1.     schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden trotz Fristsetzung,

2.     Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Fristsetzung,

3.     rechtswidrigem Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit den beauftragten Inhalten (z. B. grobe Verstöße gegen Schutzrechte Dritter oder strafbare Inhalte).

§ 8 Gewährleistung (Werkleistungen)

(1)   Der Kunde hat die von Goosebumps erbrachten Leistungen unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahmeangebot auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel ebenso unverzüglich zu rügen. Später auftretende Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen.

(2)   Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist Goosebumps zunächst zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuerstellung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Kunden unzumutbar verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3)   Gewährleistungsansprüche verjähren – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme.

§ 9 Haftung

(1)   Goosebumps haftet unbeschränkt für Schäden

1.     aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Goosebumps, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie

2.     die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Goosebumps, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2)   Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Goosebumps nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3)   Die Haftung von Goosebumps ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gemäß vorstehendem Absatz der Höhe nach auf insgesamt 50.000 € pro Schadensfall begrenzt. Mehrere Schadensereignisse, die auf derselben oder einer gleichartigen Ursache beruhen, gelten als ein Schadensfall.

(4)   Eine weitergehende Haftung von Goosebumps auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5)   Goosebumps haftet nicht für

1.     Sperrungen von Accounts oder Inhalten durch Plattformbetreiber (z. B. Instagram oder TikTok) aufgrund algorithmischer Entscheidungen, Richtlinienänderungen oder sonstiger Maßnahmen der Plattformen,

2.     Entscheidungen von Plattformen, die Reichweite, Sichtbarkeit oder Performance von Inhalten betreffen,

3.     Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder freigibt. Für deren rechtliche Zulässigkeit (insb. Wettbewerbs-, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrecht) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 10 Urheberrrechte, Nutzungsrechte und Referenznutzung

(1)   Sämtliche urheberrechtlichen und sonstigen Schutzrechte an von Goosebumps erstellten Inhalten (z. B. Videos, Reels, Fotos, Grafiken, Texte, Websites oder Konzepte), einschließlich Rohmaterial, Projektdateien und offenen Daten, stehen ausschließlich Goosebumps zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2)   Der Kunde erhält an den von Goosebumps erstellten und vollständig vergüteten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit nicht im Individualvertrag anders geregelt.

(3)   Das Nutzungsrecht ist – sofern im Individualvertrag nicht anders festgelegt –

1.     zeitlich unbeschränkt,

2.     räumlich unbeschränkt (weltweit) und

3.     inhaltlich auf den im jeweiligen Vertrag beschriebenen Zweck begrenzt (z. B. Nutzung auf den vereinbarten Social-Media-Kanälen oder Nutzung der Website als Onlineauftritt des Kunden).

(4)   Eine Herausgabe von Rohmaterial, offenen Daten oder Projektdateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und ggf. eine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.

(5)   Goosebumps ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke (insbesondere Logos, Videos, Reels, Fotos, Websites und Kampagnen) nebst Namen/Logo des Kunden in angemessenem Umfang als Referenz zu nutzen, insbesondere in Präsentationen, auf der eigenen Website sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.

§ 11 Miet-/ Leihgegenstände (zusätzlicher Teil für Vermietung)

(1)   Soweit Goosebumps dem Kunden Miet-/ Leihgegenstände (z. B. Technik oder Ausstattung) überlässt, bestimmen sich Art und Umfang der Mietleistung nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Goosebumps kann vereinbarte Geräte durch funktional gleichwertige oder bessere Geräte ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, Miet-/ Leihgegenstände

1.     sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln,

2.     vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen und

3.     die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (z. B. Lärmschutz oder Brandschutz) einzuhalten.

(3)   Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Verluste an den Miet-/Leihgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

(4)   Im Übrigen gelten die speziellen Mietregelungen der bisherigen AGB (z. B. zu Versicherung, Instandhaltung, Rückgabe oder Mängelanzeige) fort, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.

§ 12 Aufbewahrung von Unterlagen

(1)   Goosebumps bewahrt Unterlagen, Daten und Materialien des Kunden grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts auf, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(2)   Nach Ablauf dieser Frist ist Goosebumps zur Löschung bzw. Vernichtung berechtigt. Herausgabean-sprüche des Kunden hinsichtlich dieser Unterlagen verjähren nach Ablauf dieser Frist.

§ 13 Abtretung und Aufrechnung

(1)   Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Goosebumps ganz oder teilweise übertragbar.

(2)   Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Goosebumps anerkannten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

(1)   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Goosebumps und dem Kunden ist – soweit zulässig – der Sitz von Goosebumps (derzeit Fürth).

(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2)   Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen Goosebumps und dem Kunden sowie abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und B2B-Klausel

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Goosebumps GmbH, Kirchensteig 1, 91093 Heßdorf, HRB 21616, Amtsgericht Fürth – nachfolgend „Goosebumps“ genannt – und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), über

1.     die Erbringung von Dienstleistungen und Werken im Bereich Content-Produktion (insb. Social-Media-Content, Video, Foto), Social-Media-Management, Webdesign/-entwicklung sowie

2.     die Vermietung bzw. Überlassung von Geräten, Technik oder sonstigen Gegenständen (nachfolgend „Miet-/Leihgegenstände“).

(2)   Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt Goosebumps auf Grundlage dieser AGB nicht.

(3)   Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Goosebumps ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt. Schweigen auf vom Kunden übersandte AGB gilt nicht als Zustimmung.

(4)   Die Annahme eines Angebots von Goosebumps oder die Inanspruchnahme von Leistungen von Goosebumps gilt als Anerkennung dieser AGB.

(5)   Soweit zwischen Goosebumps und dem Kunden Individualverträge (z. B. Social-Media-Rahmenvertrag, Video- oder Web-Werkvertrag oder Mietvertrag) geschlossen werden, gehen deren Regelungen den Bestimmungen dieser AGB vor. Im Übrigen ergänzen die AGB die Individualverträge.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)   Verträge zwischen Goosebumps und dem Kunden kommen regelmäßig durch

1.     schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Kunden auf Basis eines Angebots von Goosebumps oder

2.     die sonstige ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

(2)   Soweit Goosebumps zur Leistungserbringung Dritte (z. B. Freelancer, Subunternehmer oder Zulieferer) einsetzt, stellt der Kunde Goosebumps von Ansprüchen dieser Dritten frei, soweit diese auf Informationen, Materialien oder Anweisungen beruhen, die der Kunde Goosebumps zur Verfügung gestellt hat und sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

(3)   Der Kunde trägt sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung entstehenden Auslagen (z. B. Reise-, Übernachtungs- und Spesenkosten), sofern nichts anderes vereinbart ist. Goosebumps weist diese Kosten dem Kunden nach.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen und Mehrleistungen

(1)   Art und Umfang der von Goosebumps zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Individualvertrag, dem Angebot und etwaigen Leistungsbeschreibungen (z. B. Paketbeschreibungen im Social-Media-Rahmenvertrag).

(2)   Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden nach den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, nach den bei Goosebumps üblichen Stundensätzen bzw. Pauschalen vergütet.

(3)   Goosebumps ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn

1.     die Teilleistung für den Kunden sinnvoll nutzbar ist und

2.     dem Kunden hierdurch keine unzumutbaren zusätzlichen Kosten oder Nachteile entstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1)   Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge (z. B. zu Social-Media-Accounts), Freigaben sowie Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2)   Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der für Abstimmungen, Freigaben und Entscheidungen zur Verfügung steht. Änderungen des Ansprechpartners teilt der Kunde unverzüglich mit.

(3)   Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwendungen von Goosebumps, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, kann Goosebumps dem Kunden gesondert in Rechnung stellen.

(4)   Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist Goosebumps zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. In diesem Fall gelten die Vergütungsregelungen zur Kündigung des Kunden entsprechend.

§ 5 Abnahme, Abnahmefiktion und Korrekturschleifen

(1)   Soweit Goosebumps werkvertragliche Leistungen schuldet (z. B. fertiggestellte Videos, Reels, Websites), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.

(2)   Goosebumps kann dem Kunden die Abnahme durch Vorlage der Arbeitsergebnisse (z. B. Bereitstellung in Frame.io oder Übergabe von Zugängen zur Website) anbieten. Der Kunde prüft die Leistungen unverzüglich und erklärt die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist.

(3)   Reagiert der Kunde auf ein Abnahmeangebot oder bereitgestellte Inhalte nicht innerhalb von 14 Ka-lendertagen und benennt er innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion), sofern der Kunde hierauf in geeigneter Form hingewiesen wurde.

(4)   Soweit nicht im Individualvertrag anders geregelt, ist pro Werk/Video/Reel eine Korrekturschleife im vereinbarten Honorar enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Mitteilung sämtlicher Änderungswünsche des Kunden zu einer Fassung. Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung vergütet.

(5)   Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1)   Die Vergütung von Goosebumps ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Individualvertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ange-geben.

(2)   Mangels abweichender Vereinbarung ist die Vergütung

1.     bei Retainer-Verträgen (z. B. Social Media) monatlich im Voraus

2.     bei Projektverträgen nach den vereinbarten Abschlags- und Schlusszahlungen zur Zahlung fällig.

(3)   Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 7 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu zahlen.

(4)   Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Goosebumps berechtigt,

1.     Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen,

2.     weitere Leistungen zurückzuhalten und

3.     nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung die Leistungserbringung einzustellen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 7 Kündigung, Stornierung und Ausfallhonorar

(1)   Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Individualvertrag (z. B. Social-Media-Rahmenvertrag).

(2)   Der Kunde kann laufende Projekte oder vereinbarte Termine (z. B. Drehtage oder Veranstaltungen) stornieren. In diesem Fall ist Goosebumps berechtigt, ein pauschales Ausfallhonorar zu verlangen. Soweit im Individualvertrag nichts anderes geregelt ist, gilt:

1.     Stornierung bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 25 % der vereinbarten Nettovergütung,

2.     Stornierung weniger als 14 Kalendertage, aber mindestens 48 Stunden vor dem Termin: 50 %,

3.     Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 75 %.

(3)   Den Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4)   Goosebumps ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei

1.     schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden trotz Fristsetzung,

2.     Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Fristsetzung,

3.     rechtswidrigem Verhalten des Kunden im Zusammenhang mit den beauftragten Inhalten (z. B. grobe Verstöße gegen Schutzrechte Dritter oder strafbare Inhalte).

§ 8 Gewährleistung (Werkleistungen)

(1)   Der Kunde hat die von Goosebumps erbrachten Leistungen unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahmeangebot auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel ebenso unverzüglich zu rügen. Später auftretende Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen.

(2)   Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln ist Goosebumps zunächst zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuerstellung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie vom Kunden unzumutbar verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(3)   Gewährleistungsansprüche verjähren – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme.

§ 9 Haftung

(1)   Goosebumps haftet unbeschränkt für Schäden

1.     aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Goosebumps, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie

2.     die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Goosebumps, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2)   Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Goosebumps nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3)   Die Haftung von Goosebumps ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gemäß vorstehendem Absatz der Höhe nach auf insgesamt 50.000 € pro Schadensfall begrenzt. Mehrere Schadensereignisse, die auf derselben oder einer gleichartigen Ursache beruhen, gelten als ein Schadensfall.

(4)   Eine weitergehende Haftung von Goosebumps auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5)   Goosebumps haftet nicht für

1.     Sperrungen von Accounts oder Inhalten durch Plattformbetreiber (z. B. Instagram oder TikTok) aufgrund algorithmischer Entscheidungen, Richtlinienänderungen oder sonstiger Maßnahmen der Plattformen,

2.     Entscheidungen von Plattformen, die Reichweite, Sichtbarkeit oder Performance von Inhalten betreffen,

3.     Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder freigibt. Für deren rechtliche Zulässigkeit (insb. Wettbewerbs-, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrecht) ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 10 Urheberrrechte, Nutzungsrechte und Referenznutzung

(1)   Sämtliche urheberrechtlichen und sonstigen Schutzrechte an von Goosebumps erstellten Inhalten (z. B. Videos, Reels, Fotos, Grafiken, Texte, Websites oder Konzepte), einschließlich Rohmaterial, Projektdateien und offenen Daten, stehen ausschließlich Goosebumps zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2)   Der Kunde erhält an den von Goosebumps erstellten und vollständig vergüteten Leistungen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, soweit nicht im Individualvertrag anders geregelt.

(3)   Das Nutzungsrecht ist – sofern im Individualvertrag nicht anders festgelegt –

1.     zeitlich unbeschränkt,

2.     räumlich unbeschränkt (weltweit) und

3.     inhaltlich auf den im jeweiligen Vertrag beschriebenen Zweck begrenzt (z. B. Nutzung auf den vereinbarten Social-Media-Kanälen oder Nutzung der Website als Onlineauftritt des Kunden).

(4)   Eine Herausgabe von Rohmaterial, offenen Daten oder Projektdateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und ggf. eine gesonderte Vergütung vereinbart wurde.

(5)   Goosebumps ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke (insbesondere Logos, Videos, Reels, Fotos, Websites und Kampagnen) nebst Namen/Logo des Kunden in angemessenem Umfang als Referenz zu nutzen, insbesondere in Präsentationen, auf der eigenen Website sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.

§ 11 Miet-/ Leihgegenstände (zusätzlicher Teil für Vermietung)

(1)   Soweit Goosebumps dem Kunden Miet-/ Leihgegenstände (z. B. Technik oder Ausstattung) überlässt, bestimmen sich Art und Umfang der Mietleistung nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Goosebumps kann vereinbarte Geräte durch funktional gleichwertige oder bessere Geräte ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, Miet-/ Leihgegenstände

1.     sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln,

2.     vor Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu schützen und

3.     die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (z. B. Lärmschutz oder Brandschutz) einzuhalten.

(3)   Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Verluste an den Miet-/Leihgegenständen, die während der Mietzeit entstehen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.

(4)   Im Übrigen gelten die speziellen Mietregelungen der bisherigen AGB (z. B. zu Versicherung, Instandhaltung, Rückgabe oder Mängelanzeige) fort, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.

§ 12 Aufbewahrung von Unterlagen

(1)   Goosebumps bewahrt Unterlagen, Daten und Materialien des Kunden grundsätzlich für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts auf, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(2)   Nach Ablauf dieser Frist ist Goosebumps zur Löschung bzw. Vernichtung berechtigt. Herausgabean-sprüche des Kunden hinsichtlich dieser Unterlagen verjähren nach Ablauf dieser Frist.

§ 13 Abtretung und Aufrechnung

(1)   Die dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Goosebumps ganz oder teilweise übertragbar.

(2)   Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Goosebumps anerkannten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

(1)   Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Goosebumps und dem Kunden ist – soweit zulässig – der Sitz von Goosebumps (derzeit Fürth).

(2)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2)   Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen Goosebumps und dem Kunden sowie abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.