allgemeinen
Geschäftsbedingungen
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
1. Einbeziehung der AGB
Für sämtliche Leistungen der Goosebumps GmbH gelten die nachstehenden Ausführungen ausdrücklich als allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner werden nur dann Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien und der Zusammenarbeit derselben, wenn sie von der Goosebumps GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Die Annahme eines Angebotes der Goosebumps GmbH gilt ausdrücklich als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen der Goosebumps GmbH und deren Vertragspartnern kommen regelmäßig durch schriftliche Auftragsbestätigung des jeweiligen Kunden zustande.
Soweit die Goosebumps GmbH Dritte für die Durchführung ihrer Aufträge beauftragt, so stellt sie der Kunde von Ansprüchen dieser Dritter frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde der Goosebumps GmbH trägt sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen im Rahmen der Auftragserfüllung. Die Goosebumps GmbH hat ihren Kunden diese Kosten nachzuweisen.
2.1 Mietgegenstand und Zweck
Der Miet-/Leihgegenstand bestimmt sich nach der seitens Goosebumps übermittelten Auftragsbestätigung.
Goosebumps kann die vereinbarten Geräte oder Teile ändern und durch andere ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte nicht rechtzeitig geliefert aber durch andere vergleichbare Geräte ersetzt werden können.
Der Miet-/Leihgegenstand darf ausschließlich zu seinem vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine davon abweichende Nutzung ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Eine eigenständige Veränderung des Mietgegenstandes ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
2.1.2 Übergabe und Zustand
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am Sitz von Goosebumps. Gleiches gilt für den Fall der Leihe.
Für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit, die Gegenstände durch gesonderten Auftrag von Goosebumps an einen vom Vertragspartner zu benennenden Ort liefern zu lassen.
Im Rahmen der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sofern keine besonderen Angaben im Übergabeprotokoll erfasst werden, gilt der Miet-/Leihgegenstand als mangelfrei. Gleichzeitig wird der Vertragspartner bei der Übergabe über die Bedienung, Handhabung sowie über die Sicherheitsbestimmungen unterrichtet.
2.1.3 Mietbeginn, Mietdauer
Der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.
2.2 Miete
Die Höhe der vereinbarten Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Die Miete wird mit Übersendung der Rechnung sofort fällig, sofern sich aus der Rechnung nicht andere Zahlungsfristen ergeben.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Goosebumps berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der Nichtzahlung der Miete steht Goosebumps ein Zurückbehaltungsrecht der Mietgegenstände zu.
2.3 Pflichten des Vertragspartners
Etwa erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen, Konzessionen, Urheber- oder Leistungsschutzrechte zum Betrieb oder der Nutzung des Mietgegenstandes sind ausschließlich Angelegenheit des Vertragspartners/Entleihers. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten einzuholen. Goosebumps sagt die Mitwirkung zu, soweit es ihrer für die Einholung von Zustimmungen oder Genehmigungen bedarf. Die Nichterteilung etwaiger Genehmigungen berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, sofern die Nichterteilung nicht auf einem Mangel des Mietgegenstandes beruht.
Goosebumps weist darauf hin, dass entsprechende Lärmschutzvorschriften einzuhalten sind. Goosebumps bietet grundsätzlich entgeltliche Lärmschutzvorrichtungen an. Nimmt der Vertragspartner diese nicht an, so stellt er Goosebumps von allen Ansprüchen Dritter frei, die Goosebumps aufgrund von Lärmschutzverstößen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Vertragspartner die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den gängigen Vorschriften entsprechen.
Goosebumps ist, außer bei Inanspruchnahme des Vertragspartners der angebotenen Lärmschutzvorrichtungen durch Goosebumps nicht verantwortlich, wenn aufgrund polizeilicher oder behördlicher Anordnung die Veranstaltung abgebrochen werden muss. Ein solcher Abbruch berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Mietvertrages.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Gegenstände jederzeit ausreichend zu bewachen. Im Falle des Diebstahls oder des völligen Untergangs der Miet-/Leihsache hat der Vertragspartner den Wiederbeschaffungswert nebst Beschaffungskosten sowie der Ausfallkosten zu ersetzen.
Die Gegenstände sind durch Goosebumps haftpflichtversichert. Der Vertragspartner verpflichtet sich Schäden am Miet-/Leihgegenstand unverzüglich Goosebumps mitzuteilen. Sollte aufgrund einer verspäteten Mitteilung die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, ist der Schaden am Mietgegenstand durch den Vertragspartner zu ersetzen.
2.4 Instandhaltung, Mängel
Der Vertragspartner ist bei einer Vertragsdauer von mehr als 24 Stunden verpflichtet, übliche Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen an den Gegenständen vorzunehmen. Die grundsätzlichen konstruktiven Bauteile des Miet-/ Leihgegenstandes sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Miet-/Leihgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Etwaige Mängel oder fehlende Geräte sind Goosebumps unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Vertragspartner einen Mangel nicht erkannt oder tritt dieser erst später auf, ist der Vertragspartner verpflichtet diesen Mangel Goosebumps unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Vertragspartner dieser Anzeigepflicht nicht nach, ist er nicht berechtigt Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Bereicherungsansprüche) zu verlangen.
Bei einer Anmietung einer Vielzahl von Geräten und Gegenständen ist der Vertragspartner zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgeräte in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
Ist ein Bedienungsfehler für einen auftretenden Mangel ursächlich oder mitursächlich besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Die Aufrechnung und Zurückbehaltung des Vertragspartners gegenüber Forderungen auf Miete ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Rechte des Vertragspartners sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Goosebumps abtretbar.
2.5 Haftung
Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund gegen Goosebumps sind ausgeschlossen, es sei denn, Goosebumps oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Miet-/ Leihgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch Goosebumps übernommen wurde, bleibt unberührt.
Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen Goosebumps geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
Goosebumps haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
Wird ein Dritter bei der Benutzung des Miet-/Leihgegenstands durch Verstoß gegen die Lärmschutzvorschriften verletzt oder sonst geschädigt, stellt der Besteller Goosebumps bei einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei, sofern nicht Goosebumps mit der Einhaltung der Lärmschutzvorschriften beauftragt war. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Besteller die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den gängigen Vorschriften entsprechen
Gegen einen Aufpreis von 30 % des Mietpreises kann durch den Besteller eine Geräteversicherung nur für den vereinbarten Mietzeitraum abgeschlossen werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Angebote der Goosebumps GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, Teilzahlungen anzufordern, soweit diese Bestandteil des Angebotes sind.
Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber nicht vorhersehbare Mehraufwendungen sind vom Kunden gesondert auf Abrechnung der Goosebumps GmbH zu bezahlen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, im Falle einer ausbleibenden Zahlung nach
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
4. Verpflichtung zur Mitwirkung
Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die Goosebumps GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch das zeitnahe Zurverfügungstellen von notwendigen Informationen, Daten, Logos etc.
Auf Anfrage verpflichtet sich der Auftraggeber, einen konkreten Ansprechpartner für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Die vorgenannte Verpflichtung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
5. Gefahrübergang / Abnahme
Soweit der Auftraggeber vor Beginn einer Veranstaltung Mängel nicht gerügt hat, gilt der Beginn der Veranstaltung als jeweilige Abnahme der Leistung der Goosebumps GmbH.
Geringfügige Mängel, die die Auftragserfüllung der Goosebumps GmbH nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Durch die Goosebumps GmbH erbrachte Planungen gelten eine Woche, nachdem sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, als abgenommen.
Soweit Leistungen durch die Goosebumps GmbH aus Gründen, die dieselbe nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können, so geht die Verantwortung am Tage der Erbringung der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Leistung der Goosebumps GmbH gilt damit als erfüllt.
Soweit ein Auftraggeber eine Abnahme ohne wichtigen Grund verweigert bzw. nicht erklärt oder ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgerecht nachkommt, so wird die Goosebumps GmbH nach angemessener Nachfristsetzung von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei und kann entsprechenden Schadenersatz verlangen.
6. Kündigung
Soweit ein Auftraggeber der Goosebumps GmbH einen Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt, erhält die Goosebumps GmbH die vereinbarte Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören auch Verpflichtungen, die die Goosebumps GmbH gegenüber Dritten eingegangen ist und zu erfüllen hat, unabhängig von der Frage, ob diese Leistungen bereits erbracht worden sind.
Hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass 40 % der vereinbarten Zahlung pauschaliert für diese Leistungen vom Angebotspreis in Abzug zu bringen sind. Dieser Zahlungsanspruch ist sofort zur Zahlung fällig.
Der Goosebumps GmbH steht es frei, gegebenenfalls höheren Schadenersatz konkret nachzuweisen und diesen dann geltend zu machen.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis ihrerseits aus wichtigem Grund zu kündigen. Dieser liegt insbesondere bei einer unterlassenen Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden vor, soweit der Auftrag trotz angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung gelten die vorgenannten Regelungen zur Kündigung des Auftraggebers entsprechend.
Soweit Veranstaltungen wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, wird die Goosebumps GmbH von der diesbezüglichen Haftung freigestellt.
7. Gewährleistung
Soweit die Goosebumps GmbH Leistungen erbracht hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Leistung unverzüglich auf mögliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen. Soweit sich Mängel erst später zeigen, sind diese spätestens drei Werktage nach Kenntnis anzuzeigen.
Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Waren oder Leistungen der Goosebumps GmbH weiterverarbeitet oder anderweitig über sie verfügt.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, Nachbesserungen auch bei berechtigten Mängeln zu verweigern, soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bestehen nur dann, wenn eine Verletzung der Nachbesserungsverpflichtung seitens der Goosebumps GmbH auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber der Goosebumps GmbH scheiden aus, soweit sie lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder sonstiger Rechte der Auftraggeber. Hierzu zählen auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche des Auftraggebers aus angezeigten Mängeln verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9. Schutzrechte
Soweit durch die Leistungen der Goosebumps GmbH Schutzrechte entstehen, wie Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz oder Patentrechte, so verbleiben diese, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Goosebumps GmbH.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Nutzung dieser Rechte ausschließlich in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang berechtigt.
Der Auftraggeber gestattet der Goosebumps GmbH ausdrücklich, auf die von ihr erbrachten Leistungen zu Werbezwecken auf ihrer Homepage oder auch in anderen Medien hinzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen bzw. Liefergegenstände der Goosebumps GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum der Goosebumps GmbH.
Auch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
11. Aufbewahrungspflicht
Die Goosebumps GmbH bewahrt Unterlagen der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten auf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Originalunterlagen Duplikate herzustellen.
Soweit der Auftraggeber Herausgabeansprüche geltend macht, verjähren diese nach Ablauf der oben genannten Frist.
12. Abtretung und Aufrechnung
Nutzungsrechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Goosebumps GmbH übertragbar.
Aufrechnungen können durch den Auftraggeber gegenüber der Goosebumps GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.
13. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es besteht Einigkeit darüber, dass Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche zwischen den Parteien des Vertrages ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Goosebumps GmbH ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht. Die unwirksame Vertragsbedingung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
15. Änderungen / Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Verträge, soweit diese zu einer Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen führen, sowie etwaige Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dies betrifft insbesondere auch die Änderung oder den Ausschluss dieses Schriftformerfordernisses.
1. Einbeziehung der AGB
Für sämtliche Leistungen der Goosebumps GmbH gelten die nachstehenden Ausführungen ausdrücklich als allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Bedingungen der jeweiligen Vertragspartner werden nur dann Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien und der Zusammenarbeit derselben, wenn sie von der Goosebumps GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Die Annahme eines Angebotes der Goosebumps GmbH gilt ausdrücklich als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsabschluss
Verträge zwischen der Goosebumps GmbH und deren Vertragspartnern kommen regelmäßig durch schriftliche Auftragsbestätigung des jeweiligen Kunden zustande.
Soweit die Goosebumps GmbH Dritte für die Durchführung ihrer Aufträge beauftragt, so stellt sie der Kunde von Ansprüchen dieser Dritter frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Kunde der Goosebumps GmbH trägt sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen im Rahmen der Auftragserfüllung. Die Goosebumps GmbH hat ihren Kunden diese Kosten nachzuweisen.
2.1 Mietgegenstand und Zweck
Der Miet-/Leihgegenstand bestimmt sich nach der seitens Goosebumps übermittelten Auftragsbestätigung.
Goosebumps kann die vereinbarten Geräte oder Teile ändern und durch andere ebenso geeignete ersetzen, wenn die Änderung dem Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte nicht rechtzeitig geliefert aber durch andere vergleichbare Geräte ersetzt werden können.
Der Miet-/Leihgegenstand darf ausschließlich zu seinem vorgesehenen Zweck verwendet werden. Eine davon abweichende Nutzung ist dem Vertragspartner nicht gestattet. Eine eigenständige Veränderung des Mietgegenstandes ist dem Vertragspartner nicht gestattet.
2.1.2 Übergabe und Zustand
Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am Sitz von Goosebumps. Gleiches gilt für den Fall der Leihe.
Für den Vertragspartner besteht die Möglichkeit, die Gegenstände durch gesonderten Auftrag von Goosebumps an einen vom Vertragspartner zu benennenden Ort liefern zu lassen.
Im Rahmen der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sofern keine besonderen Angaben im Übergabeprotokoll erfasst werden, gilt der Miet-/Leihgegenstand als mangelfrei. Gleichzeitig wird der Vertragspartner bei der Übergabe über die Bedienung, Handhabung sowie über die Sicherheitsbestimmungen unterrichtet.
2.1.3 Mietbeginn, Mietdauer
Der Beginn und die Dauer des Mietverhältnisses ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Ein angebrochener Tag wird als voller Tag berechnet.
2.2 Miete
Die Höhe der vereinbarten Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
Die Miete wird mit Übersendung der Rechnung sofort fällig, sofern sich aus der Rechnung nicht andere Zahlungsfristen ergeben.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Goosebumps berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Im Falle der Nichtzahlung der Miete steht Goosebumps ein Zurückbehaltungsrecht der Mietgegenstände zu.
2.3 Pflichten des Vertragspartners
Etwa erforderliche Zustimmungen, Genehmigungen, Konzessionen, Urheber- oder Leistungsschutzrechte zum Betrieb oder der Nutzung des Mietgegenstandes sind ausschließlich Angelegenheit des Vertragspartners/Entleihers. Der Vertragspartner hat diese auf eigene Kosten einzuholen. Goosebumps sagt die Mitwirkung zu, soweit es ihrer für die Einholung von Zustimmungen oder Genehmigungen bedarf. Die Nichterteilung etwaiger Genehmigungen berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses, sofern die Nichterteilung nicht auf einem Mangel des Mietgegenstandes beruht.
Goosebumps weist darauf hin, dass entsprechende Lärmschutzvorschriften einzuhalten sind. Goosebumps bietet grundsätzlich entgeltliche Lärmschutzvorrichtungen an. Nimmt der Vertragspartner diese nicht an, so stellt er Goosebumps von allen Ansprüchen Dritter frei, die Goosebumps aufgrund von Lärmschutzverstößen in Anspruch nehmen. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Vertragspartner die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den gängigen Vorschriften entsprechen.
Goosebumps ist, außer bei Inanspruchnahme des Vertragspartners der angebotenen Lärmschutzvorrichtungen durch Goosebumps nicht verantwortlich, wenn aufgrund polizeilicher oder behördlicher Anordnung die Veranstaltung abgebrochen werden muss. Ein solcher Abbruch berechtigt den Vertragspartner nicht zur Kündigung des Mietvertrages.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Gegenstände jederzeit ausreichend zu bewachen. Im Falle des Diebstahls oder des völligen Untergangs der Miet-/Leihsache hat der Vertragspartner den Wiederbeschaffungswert nebst Beschaffungskosten sowie der Ausfallkosten zu ersetzen.
Die Gegenstände sind durch Goosebumps haftpflichtversichert. Der Vertragspartner verpflichtet sich Schäden am Miet-/Leihgegenstand unverzüglich Goosebumps mitzuteilen. Sollte aufgrund einer verspäteten Mitteilung die Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, ist der Schaden am Mietgegenstand durch den Vertragspartner zu ersetzen.
2.4 Instandhaltung, Mängel
Der Vertragspartner ist bei einer Vertragsdauer von mehr als 24 Stunden verpflichtet, übliche Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen an den Gegenständen vorzunehmen. Die grundsätzlichen konstruktiven Bauteile des Miet-/ Leihgegenstandes sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Miet-/Leihgegenstand bei Übergabe auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen. Etwaige Mängel oder fehlende Geräte sind Goosebumps unverzüglich anzuzeigen.
Hat der Vertragspartner einen Mangel nicht erkannt oder tritt dieser erst später auf, ist der Vertragspartner verpflichtet diesen Mangel Goosebumps unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Vertragspartner dieser Anzeigepflicht nicht nach, ist er nicht berechtigt Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, den Vertrag zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung (Bereicherungsansprüche) zu verlangen.
Bei einer Anmietung einer Vielzahl von Geräten und Gegenständen ist der Vertragspartner zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgeräte in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
Ist ein Bedienungsfehler für einen auftretenden Mangel ursächlich oder mitursächlich besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Die Aufrechnung und Zurückbehaltung des Vertragspartners gegenüber Forderungen auf Miete ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Rechte des Vertragspartners sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Goosebumps abtretbar.
2.5 Haftung
Alle Ansprüche auf Schadensersatz des Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund gegen Goosebumps sind ausgeschlossen, es sei denn, Goosebumps oder ihre Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Vertragspartners schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat und vertrauen durfte.
Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Miet-/ Leihgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie durch Goosebumps übernommen wurde, bleibt unberührt.
Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen Goosebumps geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.
Goosebumps haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige, nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.
Wird ein Dritter bei der Benutzung des Miet-/Leihgegenstands durch Verstoß gegen die Lärmschutzvorschriften verletzt oder sonst geschädigt, stellt der Besteller Goosebumps bei einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei, sofern nicht Goosebumps mit der Einhaltung der Lärmschutzvorschriften beauftragt war. Dies gilt auch und insbesondere, wenn der Besteller die Vorgaben der auftretenden Künstler befolgt und diese aber nicht den gängigen Vorschriften entsprechen
Gegen einen Aufpreis von 30 % des Mietpreises kann durch den Besteller eine Geräteversicherung nur für den vereinbarten Mietzeitraum abgeschlossen werden.
3. Zahlungsbedingungen
Die Angebote der Goosebumps GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Die Preise gelten in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, Teilzahlungen anzufordern, soweit diese Bestandteil des Angebotes sind.
Im Angebot nicht enthaltene Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber nicht vorhersehbare Mehraufwendungen sind vom Kunden gesondert auf Abrechnung der Goosebumps GmbH zu bezahlen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Goosebumps GmbH ist berechtigt, im Falle einer ausbleibenden Zahlung nach
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
4. Verpflichtung zur Mitwirkung
Der jeweilige Auftraggeber verpflichtet sich, die Goosebumps GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen. Dies geschieht insbesondere durch das zeitnahe Zurverfügungstellen von notwendigen Informationen, Daten, Logos etc.
Auf Anfrage verpflichtet sich der Auftraggeber, einen konkreten Ansprechpartner für die Bearbeitung des jeweiligen Auftrages zur Verfügung zu stellen.
Die vorgenannte Verpflichtung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
5. Gefahrübergang / Abnahme
Soweit der Auftraggeber vor Beginn einer Veranstaltung Mängel nicht gerügt hat, gilt der Beginn der Veranstaltung als jeweilige Abnahme der Leistung der Goosebumps GmbH.
Geringfügige Mängel, die die Auftragserfüllung der Goosebumps GmbH nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Durch die Goosebumps GmbH erbrachte Planungen gelten eine Woche, nachdem sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, als abgenommen.
Soweit Leistungen durch die Goosebumps GmbH aus Gründen, die dieselbe nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden können, so geht die Verantwortung am Tage der Erbringung der Leistung auf den Auftraggeber über. Die Leistung der Goosebumps GmbH gilt damit als erfüllt.
Soweit ein Auftraggeber eine Abnahme ohne wichtigen Grund verweigert bzw. nicht erklärt oder ein Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vertragsgerecht nachkommt, so wird die Goosebumps GmbH nach angemessener Nachfristsetzung von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei und kann entsprechenden Schadenersatz verlangen.
6. Kündigung
Soweit ein Auftraggeber der Goosebumps GmbH einen Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt, erhält die Goosebumps GmbH die vereinbarte Zahlung für die bereits erbrachten Leistungen.
Zu den erbrachten Leistungen gehören auch Verpflichtungen, die die Goosebumps GmbH gegenüber Dritten eingegangen ist und zu erfüllen hat, unabhängig von der Frage, ob diese Leistungen bereits erbracht worden sind.
Hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass 40 % der vereinbarten Zahlung pauschaliert für diese Leistungen vom Angebotspreis in Abzug zu bringen sind. Dieser Zahlungsanspruch ist sofort zur Zahlung fällig.
Der Goosebumps GmbH steht es frei, gegebenenfalls höheren Schadenersatz konkret nachzuweisen und diesen dann geltend zu machen.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, das Vertragsverhältnis ihrerseits aus wichtigem Grund zu kündigen. Dieser liegt insbesondere bei einer unterlassenen Mitwirkungsverpflichtung durch den Kunden vor, soweit der Auftrag trotz angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllt werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung gelten die vorgenannten Regelungen zur Kündigung des Auftraggebers entsprechend.
Soweit Veranstaltungen wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, wird die Goosebumps GmbH von der diesbezüglichen Haftung freigestellt.
7. Gewährleistung
Soweit die Goosebumps GmbH Leistungen erbracht hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese Leistung unverzüglich auf mögliche Mängel zu prüfen und diese sofort anzuzeigen. Soweit sich Mängel erst später zeigen, sind diese spätestens drei Werktage nach Kenntnis anzuzeigen.
Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Waren oder Leistungen der Goosebumps GmbH weiterverarbeitet oder anderweitig über sie verfügt.
Die Goosebumps GmbH hat das Recht, Nachbesserungen auch bei berechtigten Mängeln zu verweigern, soweit der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.
Schadensersatzansprüche der Auftraggeber bestehen nur dann, wenn eine Verletzung der Nachbesserungsverpflichtung seitens der Goosebumps GmbH auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber der Goosebumps GmbH scheiden aus, soweit sie lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen.
Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder sonstiger Rechte der Auftraggeber. Hierzu zählen auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Ansprüche des Auftraggebers aus angezeigten Mängeln verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
9. Schutzrechte
Soweit durch die Leistungen der Goosebumps GmbH Schutzrechte entstehen, wie Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz oder Patentrechte, so verbleiben diese, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Goosebumps GmbH.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Nutzung dieser Rechte ausschließlich in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang berechtigt.
Der Auftraggeber gestattet der Goosebumps GmbH ausdrücklich, auf die von ihr erbrachten Leistungen zu Werbezwecken auf ihrer Homepage oder auch in anderen Medien hinzuweisen.
10. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Leistungen bzw. Liefergegenstände der Goosebumps GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber im Eigentum der Goosebumps GmbH.
Auch die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung.
11. Aufbewahrungspflicht
Die Goosebumps GmbH bewahrt Unterlagen der Auftraggeber für die Dauer von sechs Monaten auf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Originalunterlagen Duplikate herzustellen.
Soweit der Auftraggeber Herausgabeansprüche geltend macht, verjähren diese nach Ablauf der oben genannten Frist.
12. Abtretung und Aufrechnung
Nutzungsrechte des Auftraggebers aus diesem Vertrag sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Goosebumps GmbH übertragbar.
Aufrechnungen können durch den Auftraggeber gegenüber der Goosebumps GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.
13. Gerichtsstand / Erfüllungsort
Es besteht Einigkeit darüber, dass Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche zwischen den Parteien des Vertrages ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Goosebumps GmbH ist.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht. Die unwirksame Vertragsbedingung ist in diesem Fall durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
15. Änderungen / Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen der Verträge, soweit diese zu einer Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen führen, sowie etwaige Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der Schriftform.
Dies betrifft insbesondere auch die Änderung oder den Ausschluss dieses Schriftformerfordernisses.